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Insolvenzgeldumlage 2023

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Insolvenzgeldumlage

Mit der gesetzlich vorgeschriebenen Insolvenzgeldumlage sichert der Gesetzgeber die Entgeltansprüche von Arbeitnehmern im Fall einer Insolvenz des Arbeitgebers. Die Umlage ist grundsätzlich von allen Arbeitgebern zu zahlen. Ausnahme: öffentlich-rechtliche Arbeitgeber, die nicht insolvent werden können. Es gibt keine Mindestgröße für das Unternehmen bzw. keine Befreiungen für Kleinunternehmer. Bemessungsgrundlage ist das laufende und einmalige Arbeitsentgelt, von dem Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung abzuführen sind. Die Insolvenzgeldumlage fällt auch für Minijobber an.

Umlagesatz 2023

Mit der Insolvenzgeldumlagesatzverordnung 2023 wurde der Umlagesatz von 0,09 % auf 0,06 % gesenkt.

Stand: 28. Dezember 2022

Bild: pathdoc - stock.adobe.com

Über uns: Wir sind Steuerberater mit Sitz in Berlin Falkenberg. Bei uns dreht sich alles um zukunftsweisende Gründungsberatung und lösungsorientierte Steuerberatung. Sie haben Fragen? Kontaktieren Sie uns unverbindlich mittels Kontaktformular.

Erscheinungsdatum:

Kanzlei Kirchberger

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