Seitenbereiche
Steuernews für Mandanten
Inhalt
/steuernews/

Verbilligte Mahlzeiten und Sachbezugswerte 2021

Illustration

Freie/unentgeltliche Mahlzeiten für Arbeitnehmer

Erhalten Arbeitnehmer an Arbeitstagen oder auch während einer beruflich veranlassten Auswärtstätigkeit unentgeltlich oder verbilligt Mahlzeiten von ihrem Arbeitgeber, müssen die Mahlzeiten dem laufenden Arbeitslohn als Sachbezug hinzugerechnet werden. Hierzu sind die Mahlzeiten mit dem anteiligen amtlichen Sachbezugswert nach der Sozialversicherungsentgeltverordnung zu bewerten. Für Mahlzeiten im Kalenderjahr 2021 gelten nach dem BMF-Schreiben vom 28.12.2020 (IV C 5 – S 2334/19/10010 :002) folgende Werte:

€ 3,47 für ein Mittag- oder Abendessen und
€ 1,83 für ein Frühstück.

Der monatliche Gesamtsachbezugswert 2021 für freie oder verbilligte Verpflegung beträgt € 263,00 (vgl. Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung BR Drucks 595/20).

Freie Unterkunft

Für die Überlassung einer Unterkunft an volljährige Arbeitnehmer gilt für 2021 ein monatlicher Bezugssatz von € 237,00. Für Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres und für Auszubildende beträgt der Sachbezugswert 2021 für eine Unterkunft € 201,45. Unterkunft heißt aber nicht Wohnung. Die Überlassung einer kompletten Wohnung hat stets mit dem ortsüblichen Mietpreis zu erfolgen. Kann der ortsübliche Mietpreis nicht ermittelt werden, können je nach Ausstattung folgende Pauschsätze pro Quadratmeter angesetzt werden:

€ 4,16 bei normaler Ausstattung und
€ 3,40 bei einfacher Ausstattung der Wohnung (ohne Sammelheizung, Bad oder Dusche).

Stand: 24. Februar 2021

Bild: AR - stock.adobe.com

Über uns: Wir sind Steuerberater mit Sitz in Berlin Falkenberg. Bei uns dreht sich alles um zukunftsweisende Gründungsberatung und lösungsorientierte Steuerberatung. Sie haben Fragen? Kontaktieren Sie uns unverbindlich mittels Kontaktformular.

Erscheinungsdatum:

Kanzlei Kirchberger

Themen

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.