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Abnutzbares Anlagevermögen (wie z. B. Gebäude oder Pkws) verliert mit der Zeit an Wert. Im Zuge der planmäßigen Abschreibung wird dieser Wertverlust im Rechnungswesen festgehalten.
Wer legt die Abschreibungsdauer fest?
Auf wie viele Jahre ein Anlagegut steuerlich abgeschrieben werden darf, ergibt sich aus den amtlichen Abschreibungstabellen der Finanzverwaltung. Es gibt grundsätzlich unterschiedliche Abschreibungsarten. Steuerrechtlich ist die lineare Berechnungsmethode (d.h. die gleichmäßige Verteilung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten über die Nutzungsdauer) der Regelfall.
Von nicht abnutzbarem Anlagevermögen ist keine planmäßige Abschreibung zu berechnen, daher muss z. B. bei der Abschreibung einer Immobilie der Grundanteil von dem Wert der gesamten Immobilie abgezogen werden.
Stand: 30.09.2021
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