Seitenbereiche

Steuerliche Absetzbarkeit: Was ist bei der Steuererklärung zu beachten?

Inhalt

Für die Bemessungsgrundlage der Einkommensteuer ist bei betrieblichen Einkünften zuerst der Umsatz und bei außerbetrieblichen Einkünften die Summe der Einnahmen zu ermitteln. Sodann sind der Umsatz oder die Summe der Einnahmen um Betriebsausgaben oder Werbungskosten zu verringern. Das Ergebnis ist der Gewinn oder der Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten. Danach können u. a. noch Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen abgezogen werden.

Bei allen diesen Abzügen, von den Betriebsausgaben bis zu den außergewöhnlichen Belastungen, spricht man von steuerlicher Absetzbarkeit und meint damit, dass diese Positionen von der Steuerbemessungsgrundlage abgezogen werden können. So können unter bestimmten Umständen beispielsweise die Kosten eines Arbeitszimmers als Betriebsausgaben oder Werbungskosten, Spenden und bestimmte Kosten der Kinderbetreuung jeweils als Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend gemacht werden.

Stand: 30.09.2021

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Über uns: Wir sind Steuerberater mit Sitz in Berlin Falkenberg. Bei uns dreht sich alles um zukunftsweisende Gründungsberatung und lösungsorientierte Steuerberatung. Sie haben Fragen? Kontaktieren Sie uns unverbindlich mittels Kontaktformular.

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.