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Der Einkommensteuer unterliegen unter anderem auch Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Diese müssen aus einer selbständigen nachhaltigen Betätigung mit Gewinnerzielungsabsicht und Beteiligung am wirtschaftlichen Verkehr stammen.
Freiberufler unterliegen hingegen mit ihren Gewinnen den Einkünften aus selbständiger Arbeit, Land- und Forstwirte den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft. Einkünfte aus Gewerbebetrieb werden zusätzlich mit Gewerbesteuer belastet.
Ein Gewerbebetrieb ist bei den jeweils örtlich zuständigen Städten und Gemeinden anzumelden
Stand: 30.09.2021
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