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Einkünfte aus selbständiger Arbeit sind eine der möglichen betrieblichen Einkunftsarten. Der umgangssprachliche Begriff Selbständigkeit als Kennzeichen einer Erwerbstätigkeit umfasst hingegen alle drei betrieblichen Einkunftsarten (Gewinneinkünfte): Einkünfte aus Land-und Forstwirtschaft, aus selbständiger Arbeit und aus Gewerbebetrieb.
Als Merkmale der betrieblichen Einkünfte werden unter Selbständigkeit das Tragen des Unternehmerrisikos, das Fehlen eines persönlichen Abhängigkeitsverhältnisses, keine Weisungsgebundenheit, die Beteiligung am Kapital und stillen Reserven des Unternehmens und die Haftung mit dem Privatvermögen verstanden.
Einkünfte aus selbständiger Arbeit im Sinne des Einkommenssteuergesetzes sind u. a. die Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit, denen gemein ist, dass „geistiges Eigentum“ verkauft wird. Typische freiberufliche Tätigkeiten sind etwa die von Ärzten, Rechtsanwälten, Steuerberatern, Journalisten, Hebammen, Künstlern, Wissenschaftlern.
Stand: 30.09.2021
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