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Den Erlös, den ein Unternehmen beim Verkauf seiner Waren oder Dienstleistungen erzielt, nennt man Umsatz. Er ist zu unterscheiden vom Gewinn des Unternehmens, der sich durch Abzug der Ausgaben (Aufwendungen) von den Einnahmen (Umsatz) ergibt.
Der Umsatz eines Unternehmens unterliegt grundsätzlich der Umsatzsteuer. Die Umsatzsteuer soll die Wertsteigerung (Mehrwert) die ein Produkt oder eine Dienstleistung im Unternehmen erfahren hat, besteuern. Deshalb nennt man sie auch Mehrwertsteuer. Die Besteuerung des Umsatzes wird bei Lieferungen und sonstigen Leistungen grundsätzlich nach dem Entgelt, das dafür aufgewendet wird, bemessen. Der Normalsteuersatz beträgt in der Regel 19 %, der ermäßigte 7 %.
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