Inhalt
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung unterliegen grundsätzlich der Einkommensteuer bzw. der Körperschaftsteuer und fallweise auch der Umsatzsteuer. Steuerlich absetzbar für den Vermieter können unter anderem die Abschreibung, Finanzierungskosten, Betriebskosten und z. B. Inseratkosten sein. Zu beachten sind auch Vermieterrechte und -pflichten, wie z. B. die Pflicht, die Wohnung in brauchbarem Zustand an den Mieter zu übergeben.
Stand: 30.09.2021
Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.
Über uns: Wir sind Steuerberater mit Sitz in Berlin Falkenberg. Bei uns dreht sich alles um zukunftsweisende Gründungsberatung und lösungsorientierte Steuerberatung. Sie haben Fragen? Kontaktieren Sie uns unverbindlich mittels Kontaktformular.